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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DAS OPTIKHAUS GmbH & Co. KG
vertreten durch die Geschäftsführer
Alexander Döhmen, Nikolaus Döhmen

Königstraße 149
47798 Krefeld
- nachfolgend: DAS OPTIKHAUS -

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischer Handelsware. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von DAS OPTIKHAUS schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

2.1. Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin wurde von DAS OPTIKHAUS ausdrücklich zugesagt. DAS OPTIKHAUS wird sich immer bemühen vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollte ein vereinbarter Liefertermin ausnahmsweise von DAS OPTIKHAUS nicht eingehalten werden, geht dies nicht zu Lasten von DAS OPTIKHAUS. Dies gilt insbesondere für Fälle der Lieferterminüberschreitungen und ggf. sogar Nicht-Lieferungen, die durch Vorlieferanten von DAS OPTIKHAUS zu verantworten sind. In diesen Fällen wird sich DAS OPTIKHAUS immer bemühen den Kunden rechtzeitig und umfassend über die Umstände, die zur Überschreitung des Liefertermins führen, zu informieren.

Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn, die Kostenübernahme durch DAS OPTIKHAUS wurde ausdrücklich vereinbart. Soweit der Kunde in diesen Fällen eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm DAS OPTIKHAUS eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.

2.2. Bei Barzahlung: Bei Übergabe der Ware, hat die Zahlung Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch für vereinbarte Teilzahlungen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn DAS OPTIKHAUS oder ein von DAS OPTIKHAUS beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Gegen Zahlungsansprüche von DAS OPTIKHAUS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Krankenkassenanteil. Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil an DAS OPTIKHAUS zu bezahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei DAS OPTIKHAUS.

2.3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum von DAS OPTIKHAUS.

3. Preise, Kostenvoranschläge

3.1. Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2. Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die von DAS OPTIKHAUS angegebenen Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.3. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass DAS OPTIKHAUS den Krankenkassenzuschuss mit dieser abrechnet.

4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt heben die vertraglichen Verpflichtungen von DAS OPTIKHAUS für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung auf. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

5. Kontaktlinsen

5.1. Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von einem Dritten, z.B. einer Krankenkasse, erstattet werden, ist DAS OPTIKHAUS berechtigt, eine angemessene Anzahlung von dem Kunden zu verlangen. Der Preis von Kontaktlinsen umfasst die üblichen Anpassungsleistungen. DAS OPTIKHAUS behält sich vor, eine darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert abzurechnen. Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen gegen ein anderes Produkt gewandelt werden.

DAS OPTIKHAUS behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.

5.2. Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

6. Serviceleistungen

Serviceleistungen berechnet DAS OPTIKHAUS nach Zeit und Materialaufwand.

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist DAS OPTIKHAUS von der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl von

DAS OPTIHAUS – zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden. Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Augenglasbestimmung und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises von DAS OPTIKHAUS auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.

7.2. Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme. Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt. Erscheint die Nacherfüllung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt.

8. Haftung

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen DAS OPTIKHAUS ist ausgeschlossen, sofern DAS OPTIKHAUS nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt und ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.

DAS OPTIKHAUS haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Gebrauchshinweisen oder fehlerhafte Anwendung/Handhabung von Produkten entstehen.

9. Identitätsnachweis

DAS OPTIKHAUS ist immer berechtigt von dem Kunden einen Identitätsnachweis, z.B. die Personalausweis-Nr., zu verlangen, zu nutzen und zu speichern.

10. Die DAS OPTIKHAUS Garantien

DAS OPTIKHAUS bietet allen Kunden verschiedene Garantien, welche auf der aktuellen Homepage nachzulesen sind.

10.1 DAS OPTIKHAUS bietet Ihnen mehr als die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Für alle bei DAS OPTIKHAUS gekauften Brillen gilt die dreijährige Brillen-Garantie (ausgenommen reduzierte Ware oder spezielle Aktionsbrillen). Weist die Brille (Fassung oder Brillengläser) unzweifelhaft einen Mangel auf, der schon zum Zeitpunkt der Abgabe der Brille an den Kunden vorhanden war, wird sich DAS OPTIKHAUS ohne Überprüfung der gesetzlichen Beweislastregeln mindestens zwei kostenlose Nacherfüllungsversuche unternehmen. Eine Rückgabe eines im DAS OPTIKHAUS gekauften Artikels ist ohne Grund generell ausgeschlossen und somit auch die Erstattung des Kaufbetrages an den Kunden. Eine Wandlung ist nach Erhalt der Ware möglich siehe Garantie- und Serviceleistungen.

10.2 DAS OPTIKHAUS bietet jedem Kunden die Brillen-Verträglichkeitsgarantie an. Die Brillen-Verträglichkeitsgarantie ist ausgeschlossen, wenn die Brillengläser oder Kontaktlinsen von DAS OPTIKHAUS ausschließlich nach den Angaben des Kunden gefertigt worden sind. Sollte zwischen den ursprünglich gelieferten Brillengläsern oder Kontaktlinsen und den im Rahmen der Brillen-Verträglichkeitsgarantie getauschten Brillengläsern oder Kontaktlinsen eine Preisdifferenz zu Gunsten des Kunden bestehen, ist die Auszahlung dieser Differenz an den Kunden ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im für alle im Rahmen des Geltungsbereiches dieser AGB abgeschlossen Werk-/Kauf-Verträge ist der Sitz von DAS OPTIKHAUS in Krefeld.

Krefeld, im Januar 2013

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